Sie haben Lust als "Ehrenamtliche/r Nachbarschaftshelfer/in" pflegebedürftigen Menschen, in den Pflegegraden 1-5, regelmäßig mit einfachen Hilfen (keine Pflege) im Alltag zu assistieren? Mit dieser Schulung (u. d. Erfüllung weiterer Voraussetzungen) können Sie mit der Durchführung der Hilfen eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten.
Zusätzliche Voraussetzungen:
Nachweis der Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs sowie die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zur Anerkennung bei der Pflegekasse. Der Erste Hilfe Kurs und das Führungszeugnis können nach Abschluss der Schulung erlangt werden, sie sind nicht Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs.
Sie sind NICHT Inhalt der Veranstaltung und müssen von den Teilnehmenden zusätzlich erbracht werden.