Die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder ist insbesondere vor dem Hintergrund der inklusiven Ausrichtung des gesamten Bildungssystems eine zentrale Aufgabe für den Elementarbereich. Immer mehr Kitas richten daher gemäß NKiTaG integrative Gruppen ein oder werden insgesamt als integrative Einrichtungen geführt. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen dieser Entwicklung zählt vor allem, dass pro Gruppe mindestens eine heilpädagogische Fachkraft oder eine sozialpädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation vorgehalten wird.
Inhalte des Lehrgangs:
- Entwicklung integrativer Erziehung und gesetzliche Grundlagen
- Entwicklung und Lernen des Kindes bis zum Schulalter
- Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung
- Pädagogisch-didaktische Ansätze
- Systematisches, strukturiertes Beobachten und Dokumentieren
- Theorie und Praxis projektorientierter Planung
- Partizipation, Kommunikation und Sprache
- Kommunikation und Sprache
- Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit "schweren Behinderungen"
- Praxis in Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne Behinderung
- Theorie und Praxis projektorientierter Planung
- Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag
- Die Tageseinrichtung für Kinder als Bildungs- und Erfahrungsraum
- Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen
Der Lehrgang richtet sich ausschließlich an sozialpädagogische Fachkräfte, d.h. an ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Durch den erfolgreichen Abschluss dieser berufsbegleitenden Weiterbildung, der in Kooperation mit dem Kultusministerium entwickelt worden ist, erhalten die Teilnehmenden die Befähigung gemäß § 17 Abs. 2 der DVO-NKiTaG.
Der Lehrgang umfasst rund 285 Unterrichtsstunden und schließt mit einer Prüfung ab.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat von vhsConcept/Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V.